Source; Mr. Andre Osterhoff¸ PKF Malta¸ August 2012
Zehntausende Rentner haben in den vergangenen Jahren zu wenig Rente bekommen. Jetzt können sich die Rentner möglicherweise auf eine Nachzahlung freuen. Offenbar hat die Rentenversicherung über Jahre hinweg Kinderzuschläge für Witwen/Witwer falsch berechnet. Berufsausbildungszeiten wurden bei der Berechnung der Renten übersehen. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht des Bundesversicherungsamtes (BVA) hervor. Darin heisst es¸ dass “in sehr vielen Fällen” Renten neu berechnet werden müssen. In den beanstandeten Fällen kam es zu Nachzahlungen von bis zu 16.000 Euro und monatlichen Rentensteigerungen von teilweise über 270 Euro. Bei der Knappschaft-Bahn-See wurden 3289 Fälle überprüft. 1210 Rentner bekamen Nachzahlungen für vergessene Kinderzuschläge. Insgesamt 2¸9 Mio. Euro.
Bei der Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) wurden 26?045 Fälle überprüft. 7992 waren zu niedrig berechnet. Nachzahlung: 19¸4 Mio Euro – im Schnitt 57¸28 Euro im Monat pro betroffenem Rentner!
Die Rentenversicherung räumte die Fehler ein und hat sie nach eigenen Angaben inzwischen korrigiert. Die Prüfer bemängelten vor allem¸ dass die Rentenversicherungen “im Rahmen der Antragsbearbeitung unzureichend beraten”. Selbst wenn die Versicherten ihre Anträge falsch ausgefüllt haben sind die Träger verpflichtet die optimale Rente für die Versicherten zu berechnen.
Bei Stichproben wurde festgestellt¸ dass der Rentenversicherung bei der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten massive Fehler unterlaufen sind. Berufsausbildungen wurden nicht mit der richtigen Dauer oder überhaupt nicht berücksichtigt. Dies habe zu fehlerhaften Bescheiden der Rentenversicherung geführt. Von 215?542 überprüften Renten waren 147?702 (68¸5?%) zu niedrig berechnet¸ rd. 4000 aber zu hoch.
„Die Speicherung von Zeiten der Berufsausbildung kann ohne weiteres den monatlichen Zahlbetrag um mehr als 40 Euro erhöhen”¸ heißt es in dem Bericht des Versicherungsamtes. Zudem wird den Rentner nahegelegt zu überprüfen ob in den Rentenbescheiden die Ausbildungszeiten korrekt aufgefühert sind.
Im vergangenen Jahr hatte das Aufsichtsamt die Rentenversicherung wegen fehlender Bescheide gerü<span style="co