Quelle: Katarina Krempova¸ PKF Malta¸ 14. Februar 2012
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Alle österreichischen Kreditinstitute sollen sich an den Kosten der Wirtschaftskrise beteiligen¸ so die Reaktion des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) auf die Beschwerde von Hypo Vorarlberg gegen die Einführung der Bankensteuer.
Das kleine Institut findet die sogennante Stabilitätsabgabe unfair und sieht sich im Vergleich zu den gröβeren Konkurrenten¸ die in Zeiten des Krisenausbruchs von den staatlichen Bankenhilfspaketen profitiert haben¸ benachteiligt.
Der Verfassungsgerichtshof ist jedoch anderer Meinung und weist offenkundigt auf den Fakt hin¸ dass den Banken seit 2008 erheblich belastende Bankenrettungspakete¸ Konjukturpakete und andere Maβnahmen zur Verfügung gestellt wurden. Allein im Rahmen des Bankenrettungspaketes im Jahr 2008 wurden den österreichischen Banken Kapital und Haftungen in Höhe von rund 100 Milliarden Euro ausgezahlt. Zu jener Zeit haben sich die Banken verpflichtet¸ das Kapital den österreichischen Unternehmungen in Form von Krediten bereitzustellen¸ was jedoch von einigen Banken nicht eingehalten wurde. [1]
Darüber hinaus deutet die Bundesregierung darauf hin¸ dass die milliardenschweren Hilfspakete¸ von denen die Banken profitiert hätten¸ den Staatshaushalt in den Jahren 2008 bis 2010 massiv belastet hätten. Der Verfassungsgerichtshof stimmt dem zu und verweist auf die besondere Rolle der Banken in der Finanzkrise 2008.
Mithilfe dieser Bankenabgabe möchte der Verfassungsgerichtshof die Stabilität an den Finanzmärkten und die Beteiligung der Banken an den Kosten der Finanzkrise sicherstellen. Dabei fiel dem Verfasssungsgerichtshof aber verfassungsrechtlich schwer zwischen “guten“ und “bösen“ Banken zu unterscheiden. Dementsprechend wird die Bankensteuer bei allen Banken erhoben. Diese Stabilitätsabgabe ist aber keine Strafe für riskante Geschäfte eines Kreditinstituts¸ sondern soll vielmehr eine Belastung für den Sektor der Volkswirtschaft darstellen¸ von dem nach den jüngsten Erfahrungen qualifizierte Risken ausgehen können. [2]
Dabei werden Erinnerungen an die ungarische Erste-Tochter wach¸ die unter Einführung einer befristeten Bankensteuer im Jahr 2010 gelitten hatte. Damals wurde die Bankensteuer hart kritisiert. Nicht nur die Erste Group¸ sondern auch andere ungarische Banken haben bereits Personalkürzungen angekündigt.[2]
Die Bankensteuer stellt jedoch nicht die einzigste Belastung für österreichische Banken dar. Voraussichtlich im Jahr 2013 soll Basel III in Kraft treten und bringt noch höhere Ansprüche hinsichtlich der Eigenkapitalbasis von Banken. Sparkassen-Generalsekretär Michael Ikrath warnte davor¸ dass es zu einer massiven Kreditklemme zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von Basel III kommen könnte.
Daneben erschweren dunkle Rezessionsprognosen und etwaige Turbulenzen auf den Finanzmärkten die Gesamtsituation der Banken.
Negative Rezessionsprognosen¸ Turbulenzen auf den Finanzmärkten¸ eine höhere Eigenkapitalbasis und dazu noch die Einführung der Bankensteuer – all diese H&