Quelle: Sarah Siemering¸ PKF Malta
Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte verzögert sich erneut. Ursprünglich sollte diese bereits ab 2011 zum Einsatz kommen¸ nun klappt nicht mal mehr der geplante Start zum Januar 2012. Die elektronische Lohnsteuerkarte wird die alte Pappkarte aller Voraussicht nach erst zum 01. April 2012 ersetzen. [1]
Das neue elektronische Verfahren soll die Kommunikation zwischen Arbeitgebern¸ Arbeitnehmern¸ Finanzämtern und Meldebehörden erleichtern. Daten¸ die das Meldeamt betreffen¸ werden in Zukunft von den Gemeinden noch am selben Tag direkt an das Finanzamt weitergeleitet. Die notwendigen Daten werden dann in der Datenbank ELStAM gespeichert. Beschäftigte müssen ihren Arbeitgebern nur noch ihr Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer nennen¸ damit diese auf die Datenbank zugreifen können.
Deutsche Arbeitnehmer erhalten noch bis Ende November Post von ihrem zuständigen Finanzamt. Das besagte Schreiben enthält die „Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM)¸ also die Anschrift¸ die Steueridentifikationsnummer (ID)¸ die Steuerklasse¸ die Religionszugehörigkeit und die Freibeträge für Kinder oder körperliche Behinderungen. Es hat sich herausgestellt¸ dass viele Eintragungen fehlerhaft sind¸ da sich Unverträglichkeiten einer neuen Software beim Bundeszentralamt für Steuern mit veralteten Software-Versionen in den Kommunen bei der Übertragung der Daten ergeben haben. [2] Die Lohnsteuervereine empfehlen daher¸ sich schnellstmöglich bei fehlerhaften Eintragungen mit dem Finanzamt in Verbindung zu setzen. [3] In der Regel würde ein Anruf genügen¸ jedoch empfiehlt sich wegen der erhöhten Arbeitsbelastung der Finanzämter¸ die Korrekturen in einem Vordruck per Post¸ Fax oder E-Mail zu übermitteln.
Die Angaben in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bilden für das Jahr 2012 die Grundlage für den Lohnsteuerabzug. Aus diesem Grund sollten die Daten sorgfältig geprüft und gegebenenfalls korrigiert werden¸ andernfalls riskiert man im kommenden Jahr höhere oder niedrigere Abzüge bei der monatlichen Gehaltsabrechnung¸ die erst mit der nächsten Jahreslohnsteuererklärung wieder berichtigt werden können. Des Weiteren müssen Arbeitnehmer für das Jahr 2012 ihre Freibeträge für Werbungskosten¸ Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen neu beantragen. Sollen die Freibeträge ab Januar geltend gemacht werden¸ empfiehlt sich¸ diese unbedingt bis Ende November 2011 zu beantragen. Die Arbeitgeber sind nicht verpflichtet zu prüfen¸ ob die Eintragungen vom Finanzamt richtig sind. [4]
Probleme ergeben sich auch für die Arbeitgeber. Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte sollen die Arbeitgeber in Zukunft die Daten ihrer Arbeitnehmer beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen. Durch die Verzögerung sind sie allerdings gezwungen mit den vorhandenen Daten aus dem Jahre 2010 weiterzuarbeiten. Für alle Neueinstellungen müssen die Daten vorerst von den Personalabteilungen manuell eingetragen werden¸ was somit in der Übergangsphase deutlich mehr Arbeitsaufwand verursachen wird. [5]
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