Quelle: Janine Bernsdorf¸ PKF Malta¸ 02. Februar 2012
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Die Regierung in Liechtenstein hat am 24. Januar 2012 einen Gesetzesvorschlag für die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes und des Offenlegungsgesetzes verabschiedet¸ um dieses in Einklang mit den geltenden EU-Richtlinien zu bringen.
Nach Angaben der Regierung sieht der Gesetzesentwurf die Umsetzung der europäischen Richtlinie 2010/73/EU vor. Dabei werden Änderungen im Rahmen der Prospektrichtlinie vorgenommen und betreffen die Prospekte¸ die bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen sind. Im Weiteren werden auch die bestehenden Rechtsvorschriften zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen für Informationen über Emittenten¸ deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind¸ geändert.[1]
Insgesamt soll mit der neuen Richtlinie eine verbesserte Rechtsanwendung sowie eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei Emittenten und Finanzintermediären erzielt werden. Darüber hinaus dient sie der Verbesserung des Anlegerschutzes und gewährleistet eine ausreichende sowie angemessene Bereitstellung an Informationen und berücksichtigt damit auch die Bedürfnisse von Kleinanlegern. Insbesondere wird das Format und der Inhalt der Prospektzusammenfassung (Schlüsselinformationen) verbessert und die Angabepflichten für Wertpapieremissionen von kleinen Unternehmen oder kleinen Kreditinstituten gelockert.[1] Auf diese Weise soll eine Effizienzsteigerung bei Wertpapieremissionen erreicht und Kleinanlegern eine leichte Analyse der Prospekte und Risiken von Wertpapieren im Vorfeld ihrer Anlageentscheidung ermöglicht werden. [1]
[1] na Presseportal¸ 24 January 2012
Bildquelle: IISD