Quelle: Janine Bernsdorf¸ PKF Malta
Wie das Steueramt im Fürstentum Liechtenstein mitteilte¸ haben sich seit Beginn des Jahres circa 400 natürliche und juristische Personen selbst zur Anzeige gebracht¸ um damit einer möglichen Strafverfolgung entgehen zu können. Die Amnestie ist dabei zeitlich begrenzt und wird nach dem 31. Dezember 2011 so nicht mehr bestehen¸ was zugleich auch deren rege Inanspruchnahme erklärt.
Wie sich Marco Felder¸ Leiter der Steuerverwaltung¸ gegenüber der Nachrichtenagentur SDA äußerte¸ kann die freiwillige Offenlegung der Steuerdelikte im Fürstendtum Lichtenstein als ein Erfolg angesehen werden. Anstoss für die Amnestie gab das neue Steuergesetz¸ das zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist und zum Ziel hatte¸ die Standortattraktivität Liechtensteins zu erhöhen. Seither steigt die Zahl der Offenlegung nicht deklarierter Vermögenswerte in die Höhe und die Möglichkeit der Amnestie wird rege in Anspruch genommen. Gründe hierfür¸ werden vor allem darin gesehen¸ dass der Prozess der Amnestie sehr vertrauenswürdig gestaltet wurde. Für die Dauer des Offenlegungsverfahrens unterstehen die Steuersünder einem besonderen Schutz¸ so dass die übeltater keine weiteren strafrechtlichen Verfolgungen befürchten müssen. Uber die Höhe der nachbezahlten Steuern wollte sich Marco Felder nicht äußern.
Personen¸ die sich im laufenden Jahr der Steuerhinterziehung oder des Steuerbetrugs selbst zur Anzeige gebracht haben¸ werden demnach lediglich dazu verpflichtet die Nachsteuer für fünf Jahre zu zahlen – ohne dabei mit weiteren Konsequenzen rechnen zu müssen. Wie NZZ Online berichtete¸ müssen die übeltäter weder eine Strafe oder Buße¸ noch einen Steuerzuschlag oder einen Verzugszins fürchten.[1]
Die „sehr attraktive Möglichkeit“¸ so die Steuerverwaltung¸ kann noch bis Ende des Jahres in Anspruch genommen werden. Personen¸ die sich erst im neuen Jahr für eine Selbstanzeige entscheiden sollten¸ können fest mit einem Zuschlag auf die Nachsteuer sowie einem Verzugszins rechnen. Dass es sich bei Steuerhinterziehung um kein Kavaliersdelikt handelt¸ zeigen auch die strafrechtlichen Maßnahmen für diejenigen¸ die direkt bei ihrer übeltat ertappt werden. Die Buße kann dabei dreimal so hoch werden¸ wie die hinterzogene Steuer. „Die Konsequenzen werden oft sehr stark unterschätzt“¸ so Felder.
Erfahrungen mit einem Amnestie-Prozess konnten die Liechtensteiner schon in den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts machen¸ nachdem das Steuergesetz revidiert wurde. Wie der Steueramtsleiter erklärte¸ habe man schon damals gute Erfahrungen damit gemacht.
[1] NZZ Zeitung