Die EU pr�ft einheitliches Patentstreitbeilegungssystem

 

Quelle: Sarah Siemering¸ PKF Malta

 

Während der jüngsten Tagung des Europäischen Rates für Wettbewerbsfähigkeit¸ vom 29. September 2011¸ hatten die europäischen Minister¸ verantwortlich für Belange des geistigen Eigentums¸ einen Meinungsaustausch über den Entwurf einer Vereinbarung zur Schaffung eines einheitlichen EU-Patentstreitbeilegungssystems.

Es wird berichtet¸ dass die Europäische Kommission besonderen Wert auf die Patentreform legt.[1] Am 27. Juni 2011 legte der Rat der Europäischen Union eine allgemeine Ausrichtung zu zwei Verordnungsvorschlägen fest.[2] Der erste Vorschlag betrifft die Verordnung des Rates und des Europäischen Parlaments über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes. Der zweite bezieht sich auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen.[3]

Abgesehen von Spanien und Italien [4]¸ haben sich bereits 25 EU-Mitgliedstaaten auf eine verstärkte Zusammenarbeit¸ zur Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes für ihre Hoheitsgebiete¸ geeinigt.[5] Spanien und Italien wollen beim neuen EU-Patent nicht mitmachen¸ jedoch kann sich natürlich jeder italienische oder spanische Erfinder ein EU-Patent erteilen lassen.[6]

Das aktuelle Ziel ist es¸ bis Ende des Jahres eine Einigung über ein neues Patentsystem zu erreichen.[7] Neben einem einheitlichen europäischen Patent soll auch eine europäische Patentgerichtsbarkeit geschaffen werden.[8] Es wurde intensiv daran gearbeitet eine Einigung unter den Mitgliedstaaten über die grundlegenden Funktionen des einheitlichen Patentgerichts zu finden.[9] Das künftige Patentgericht soll aus einem Gericht erster Instanz und einem Berufungsgericht bestehen.[10]

Das derzeitige Problem besteht darin¸ dass in den verschiedenen Mitgliedstaaten über das selbe Patent parallele Prozesse geführt werden¸ da die nationalen Patentgerichte nur in ihrem Hoheitsgebiet über die Gültigkeit eines europäischen Patents entscheiden. In diesem Zusammenhang entstehen hohe Prozesskosten und Rechtsunsicherheit durch unterschiedliche Entscheidungen im selben Sachverhalt. Außerdem entstehen erhebliche Kosten für die Übersetzung des europäischen Patents in alle Amtssprachen der Länder¸ in denen es gelten soll.[11]

Um diese Probleme zu umgehen¸ wurde ein Vertragsentwurf zur Schaffung eines einheitlichen Patentgerichts¸ zwischen 2007 und 2009¸ entwickelt.[12] Allerdings erhob der Europäische Gerichtshof (EuGH) bedenken¸ da der Vorschlag in einigen Punkten nicht mit dem EU-Recht vereinbar war und wurde daher wieder zurück gezogen. Im Juni 2011 hat die Europäische Kommission einen überarbeiteten Vertragsentwurf eingereicht¸ um den Empfehlungen und Vorgaben des EuGH nachzukommen.

Die Debatte bei der Sitzung des Rates für Wettbewerbsfähigkeit konzentrierte sich auf die wichtigsten Grundsätze des künftigen Übereinkommens zur Schaffung eines gemeinsamen Patentgerichts unter Einhaltung der EU-Verträge¸ wie es sich der EuGH gewünscht hat.[13]

Die überwiegende Meh