Bundesregierung plant neues Gesetz zur Steuervereinfachung

Quelle: Janine Bernsdorf¸ PKF Malta¸ 30. Januar 2012


Neuesten Berichten zufolge erwägt die schwarz-gelbe Koalition ein zweites Paket an Steuervereinfachungen einzuführen. Bereits im vergangenen Jahr wurde ein Steuervereinfachungsgesetz verabschiedet¸ dass vor allem Bürgern bürokratische Erleichterungen bringen soll. Das nun folgende Steuergesetz soll in erster Linie Unternehmen dienen¸ indem eine Verkürzung der Aufbewahrungszeiten für Steuerunterlagen¸ eine Reform des Reisekostenrechts sowie Änderungen im Steuerrecht geplant werden.

Das erste Steuervereinfachungsgesetz war zu wenig. Deshalb wird jetzt ein zweites kommen“¸ kündigt Christian von Stetten (CDU) an¸ Vorsitzender des einflussreichen Parlamentskreises Mittelstand der Unionsfraktion.[1] Auch wenn die Beschlüsse des vergangenen Jahres einen langen internen Streit verursachten und deshalb weitere Änderungen erstmal nicht vorgesehen waren¸ hat Finanzminister Wolfgang Schäuble dennoch Vereinfachungen für Unternehmen angekündigt. Eine Arbeitsgruppe hat bereits einen Bericht mit entsprechenden Vorschlägen ausgearbeitet¸ der Reformansätze „in den Bereichen Fahrtkosten¸ Unterkunftskosten und Verpflegungsmehraufwendungen [beinhaltet]¸ die zum Bürokratieabbau für die Unternehmen und die Verwaltung führen können“.[1] Eine Vereinfachung des Reisekostenrechts wird schon seit Jahren von den Wirtschaftsverbänden gefordert¸ da sich die Kosten der Abrechnung für die Unternehmen deutschlandweit auf mehrere Milliarden Euro betragen und es immer wieder zu Streitigkeiten mit den Finanzämtern kommt.

Man werde “den erheblichen bürokratischen Aufwand¸ den Arbeitgeber bei der Abrechnung von Dienstreisen haben¸ reduzieren“¸ sagt der FDP-Finanzexperte Daniel Volk. “Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist es schwer¸ den von der Finanzverwaltung geforderten Pflichten nachzukommen.”[1]

Einige der Vereinfachungen im Reisekostenrecht[2]:

  • Zukünftig unterscheiden Finanzämter nur noch zwischen dem ersten Arbeitsort des Arbeitnehmers und den anderen Tätigkeitsstätten
  • Für den ersten Arbeitsort können Werbungskosten geltend gemacht werden (nicht steuerfrei)
  • Bei einer Mindestabwesenheit von zehn Stunden von Zuhause bekommt der Arbeitnehmer einen Pauschbetrag von 9 Euro (steuerfrei)
  • Bei mehrtägigen Auswärtseinsätzen gäbe es an den Tagen der An- und Abreise jeweils 9 Euro¸ an den Zwischentagen (Arbeitnehmer ist 24 Stunden am Tag nicht Zuhause) 24 Euro
  • Die Kosten für die Unterkunft für Auswärtstätigkeiten werden mit den Regeln der doppelten Haushaltsfürhung harmonisiert
  • Übernachtungskosten für Wohnungen am Einsatzort werden künftig anhand der tatsächlich gezahlten Kosten bestimmt und nicht wie vorher anhand der ortsüblichen Miete

Nach Berichten von „Welt Online“ soll das Reisekostenrecht nicht mehr als Einzelprojekt behandelt¸ sondern mit weiteren Reformen verknüpft werden.